Grundstücke pachten in Neunkirchen a. Sand

Top Premium Neu Stellfläche / Lagerplatz / Lagerfläche / Freifläche / Parkplatz
Preis auf Anfrage
91233 Neunkirchen am Sand
Immobilientyp: Grundstück
Zur Vermietung steht eine Freifläche mit 1265qm. Die Fläche kann als Stellfläche / Lagerplatz / Lagerfläche oder Parkplatz genutzt werden und ist Großteils geschottert. Eine Teilung ist ab einer Teilfläche von 632m² möglich. Preis ist
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Verhandlungssache und richtet Sie nach der Fläche und Mietdauer.

Passende Immobilien in der Umgebung von Neunkirchen a. Sand:

Top Premium Neu
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Quelle: www.immowelt.de
2.000,00 €
830 m2
Kaltmiete, zzgl. NK
90765 Fürth
Immobilientyp: Grundstück
Großzügige Freifläche von 830 m² in Fürth-Ronhof. Diese top-liegende Lagerfläche ist hervorragend geeignet für die Lagerung von unempfindlichen Waren wie Baumaterialien, Maschinen, Containern oder Fahrzeugen. Das Parken und Lagern von
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Fahrzeugen wie z. B. Anhänger, LKW usw. ist auch denkbar. Optimale Verkehrsanbindung, da direkt an der A73 Ausfahrt Fürth-Ronhof. Die Fläche ist nicht erschlossen.
Top Premium Stellplatz am Rand der Innenstadt in Bahnhofsnähe
50,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
91301 Forchheim
Immobilientyp: Grundstück
Außenstellplatz
Top Premium Autohandel Platz mit 20 stellplatze für 1000€
1.000,00 €
Warmmiete
90513 Zirndorf
Immobilientyp: Grundstück
Top Premium Neu Großzügige 1.491 qm Grund im Bamberger Umland vielseitig nutzbar
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1.200,00 €
1.491 m2
Kaltmiete, zzgl. NK
96194 Walsdorf
Immobilientyp: Grundstück
Es handelt sich hierbei um ein neu zu vermietendes unerschlossenes Grundstück, welches eine Gesamtfläche von 1.491 qm bereithält. + Zufahrt von der Straße her teilweise geschottert, ansonsten unbefestigt + Umgrenzung in Form von Hecken / Zäunen
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und Tor Die Nutzung als Lagerplatz, für Landwirtschaft, Forst, Holzhandel, Lagerfläche, Stellplätze, Abstellmöglichkeit für Wohnmobile / Wohnwagen, Baumaschinen, Container, oder für den Automobilverkauf etc. ist vorstellbar. Für die tatsächliche Nutzung könnte eine Erlaubnis der Behörden erforderlich sein, für deren Notwendigkeit und Erteilung der Vermieter keine Zusicherung abgeben kann. Auch für eventuelle gesetzliche oder behördliche, öffentlich- rechtliche oder privatrechtliche Nutzungseinschränkungen kann der Vermieter keinerlei bindende Erklärungen abgeben. Wenn Sie einen festen Boden oder eine Halle errichten wollen, müssten Sie sich selber um Genehmigungen kümmern und die Kosten selbst tragen. Einzäunen dürfen Sie sich das Grundstück ebe