999.000,00 €
883
m2
82069 Schäftlarn
Immobilientyp: Grundstück
Derzeit wird das Grundstück als Garten genutzt. Ursprünglich hat der vorherige Eigentümer in der Garage seine Autos gepflegt. Durch den Bebauungsplan Nr. 13 , Baufenster, Nr. 20 haben Sie die Möglichkeit ein Einfamilienhaus zu planen. Es gilt
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eine GRZ von 0,2. Die ruhige Wohngegend verspricht Ihnen Nähe zur Natur und gleichzeitig eine zentrale Lage. Eine perfekte Infrastruktur für jedermann: Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und verschiedene Freizeitaktivitäten befinden sich in gut erreichbarer Nähe. Das Grundstück bietet Ihnen aufgrund des Baufensters Möglichkeiten sich zu verwirklichen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
1.350.000,00 €
1.403
m2
82069 Schäftlarn
Immobilientyp: Grundstück
Im exklusiven Eigentümerauftrag bieten wir dieses attraktive Baugrundstück im Schäftlarner Ortsteil Neufahrn zum Kauf an. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, somit richtet sich das Baurecht nach §34 BauGB.
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(Nachbarbebauung). Ein positiver Vorbescheid für die Errichtung von 4 Doppelhaushälften liegt vor und kann kurzfristig umgesetzt werden. Die umgebenden Bauten sind vornehmlich Einfamilien- und Doppelhäuser mit meist 2 Vollgeschossen. Das Grundstück kann in kleinere Parzellen aufgeteilt werden, wie bereits in der Nachbarschaft geschehen. Als Bankentochter sind wir Ihnen auch gerne bei der Suche nach einer passenden Finanzierung behilflich. Mit über 300 angeschlossenen Partnerbanken und unseren Baufinanzierungsexperten besprechen wir ein auf sie zugeschnittenes Konzept inklusive der aktuellen Fördermöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stehen wir Ihnen für ein informatives Erstgespräch sowie einen Besichtigungstermin vor Ort zur Verfügung
680.000,00 €
619
m2
82069 Schäftlarn
Immobilientyp: Grundstück
Dieses außergewöhnliche Angebot befindet sich in dem kleinen Örtchen Hohenschäftlarn, südlich der Landeshauptstadt München. Das attraktive Baurecht macht eine Neubebauung auf dem 619 m² großen Grundstück zu einer lohnenden Option. Mit einer
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Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4 kann eine zulässige Geschossfläche von knapp 250 m² entstehen. Das Baurecht richtet sich bei diesem Grundstück nach § 34 BauGB - Art und Maß der umliegenden Bebauung, welche hauptsächlich von Einfamilien-, Doppel- und kleineren Mehrfamilienhäusern geprägt ist. Bei dem aktuellen Altbestand handelt es sich um ein kleines, freistehendes Einfamilienhaus aus dem Jahr 1927. Ein Bauantrag liegt nicht vor und muss durch den Käufer individuell bei der Gemeinde Schäftlarn eingereicht werden.
Passende Immobilien in der Umgebung von Schäftlarn:
1.450.000,00 €
830,5
m2
82065 Baierbrunn
Immobilientyp: Grundstück
Das großzügige Grundstück in der Parkstraße 17, 17a erstreckt sich über eine Fläche von 1.661 m² und bietet vielfältige Möglichkeiten für Ihre Bauvorhaben. Aktuell befinden sich zwei Einfamilienhäuser (Abbruchgebäude) auf dem Grundstück,
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die abgerissen werden können, um Platz für eine neue Bebauung zu schaffen. Teilbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten: Das Grundstück ist bei Bedarf in zwei separate Parzellen teilbar, (diese Angebot bezieht sich auf das Grundstück Nr. 2) was Ihnen Flexibilität in der Bebauungsplanung bietet. Dadurch besteht die Möglichkeit, zwei eigenständige Grundstücke zu schaffen, die separat bebaut werden können. Aktuelle Bebauung: Die vorhandenen Einfamilienhäuser sind als Abbruchgebäude zu betrachten, was Ihnen die Freiheit gibt, das Grundstück nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Ein Rückbau der bestehenden Gebäude ist problemlos möglich, sodass die gesamte Fläche optimal genutzt werden kann.
1.450.000,00 €
830,5
m2
82065 Baierbrunn
Immobilientyp: Grundstück
Das großzügige Grundstück in der Parkstraße 17, 17a erstreckt sich über eine Fläche von 1.661 m² und bietet vielfältige Möglichkeiten für Ihre Bauvorhaben. Aktuell befinden sich zwei Einfamilienhäuser (Abbruchgebäude) auf dem Grundstück,
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die abgerissen werden können, um Platz für eine neue Bebauung zu schaffen. Teilbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten: Das Grundstück ist bei Bedarf in zwei separate Parzellen teilbar, (diese Angebot bezieht sich auf das Grundstück Nr. 1) was Ihnen Flexibilität in der Bebauungsplanung bietet. Dadurch besteht die Möglichkeit, zwei eigenständige Grundstücke zu schaffen, die separat bebaut werden können. Aktuelle Bebauung: Die vorhandenen Einfamilienhäuser sind als Abbruchgebäude zu betrachten, was Ihnen die Freiheit gibt, das Grundstück nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Ein Rückbau der bestehenden Gebäude ist problemlos möglich, sodass die gesamte Fläche optimal genutzt werden kann.