Quelle:
www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
15.232
m2
49584 Fürstenau
Immobilientyp: Grundstück
Die Kreissparkasse Bersenbrück vermarktet 22 Bauplätze aus ihrem eigenen Bestand im 3. Bauabschnitt des Baugebietes "Kollenpohl" der Stadt Fürstenau. Seit Anfang des Jahres wird das Gebiet durch die Firma Dallmann erschlossen und mit den
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entsprechenden Kanälen, Leitungen und einer Baustraße versehen, um eine Bebauung zu ermöglichen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Ende Dezember 2023 abgeschlossen sein, so dass potentielle Bauherrn Anfang 2024 ihren Traum und ihre Vorstellung vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand verkauft. Die Kosten der Erschließung und die späteren Kosten des Endausbaus werden nach Abschluss der Maßnahmen den Eigentümern von der Stadt Fürstenau in Rechnung gestellt. Nach grober Kostenschätzung werden diese insgesamt zwischen 30,-- und 40,-- Euro/m² betragen. Wenn wir Ihr Interesse an einem Grundstück im Kollenpohl geweckt haben, fordern Sie sich unter www.ksk-bersenbrueck.de/kollenpohl die Unterlagen zu Ihrem
Passende Immobilien in der Umgebung von Fürstenau:
Preis auf Anfrage
1.000
m2
49586 Merzen
Immobilientyp: Grundstück
Zum Verkauf steht ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 1000 m² in einer attraktiven Wohngegend. Das Grundstück eignet sich ideal für den Bau eines Wohnhauses nach individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen. Die Lage des Grundstücks ist
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äußerst vorteilhaft - es befindet sich in einer ruhigen Nachbarschaft, die es ermöglicht, fernab von Lärm und Hektik zu leben. Gleichzeitig sind alle wichtigen Einrichtungen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe.
106.245,00 €
787
m2
49626 Berge
Immobilientyp: Grundstück
375,00 €
49593 Bersenbrück
Immobilientyp: Grundstück
2.800.000,00 €
49770 Herzlake
Immobilientyp: Grundstück
Möglichkeit eines urbanen Gebietes
§ 6a BauNVO
(1) Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben
und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich
stören. Die Nutzungsmischung
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muss nicht gleichgewichtig sein.
Zulässig sind:
o Wohngebäude,
o Geschäfts- und Bürogebäude,
o Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des
Beherbergungsgewerbes,
o sonstige Gewerbebetriebe,
o Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und
sportliche Zwecke.