170.000,00 €
724
m2
97241 Bergtheim
Immobilientyp: Grundstück
Grundstücksfläche: Ca. 724 m², voll erschlossen, ebenerdig, mit Obstbäumen und Blechgarage. Das Grundstück ist derzeit verpachtet (Pachtvertrag ist innerhalb 1 Monats kündbar). Gem. Auskunft der Gemeinde Bergtheim, ist folgende Bauweise für
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das Grundstück zulässig: 1+D und II+D oder 2 DHH. Bebauung nach §34: Nachbarbebauung.
160.000,00 €
1.576
m2
97241 Bergtheim
Immobilientyp: Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1576 m², voll erschlossen, ebenerdig, bebaut mit abrissfähigem Bauernhaus mit Scheune , Stall und Holzhalle (wird gerade entkernt). Bebaubar mit: 2 Wohnblocks, 7 Wohneinheiten oder Reihenhaus oder 3 freistehende Häuser
Passende Immobilien in der Umgebung von Bergtheim:
99.000,00 €
219
m2
97222 Rimpar
Immobilientyp: Grundstück
57.000,00 €
577
m2
97493 Bergrheinfeld
Immobilientyp: Grundstück
Der Traum-Bauplatz von ca. 577 m² befindet sich in der ruhigen Umgebung von Garstadt, einem Ortsteil von Bergrheinfeld. Die leichte Hanglage bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und sorgt für eine besondere Atmosphäre. Das Grundstück ist
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teilerschlossen und eignet sich ideal für all diejenigen, die die Natur lieben und dennoch eine sehr gute Verkehrsanbindung schätzen. Hier lässt sich der perfekte Ort zum Wohnen und Entspannen schaffen.
Quelle:
www.immowelt.de
359.000,00 €
695
m2
97493 Bergrheinfeld
Immobilientyp: Grundstück
Es handelt sich um ein unterkellertes Mehrfamilienhaus, welches sich im Ortskern von Bergrheinfeld befindet. Das Grundstück verfügt über einen Hof mit Nebengebäuden. Das Dreifamilienhaus besteht aus einem Erd-, Ober-, Keller- und Dachgeschoss.
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Die Grundstücksfläche beträgt ca. 695 m² und die Wohnfläche ca. 195 m². Das Mehrfamilienhaus umfasst drei separate Wohneinheiten, ideal für Mehrgenerationenwohnen oder für Kapitalanleger. Zusätzlich bietet das teilbare Grundstück einen Bauplatz oder eine bebaubare Fläche. Beispielsweise könnte die eine Seite des Grundstücks als Bauplatz verkauft werden. Alternativ besteht die Option, die Teilung nicht vorzunehmen und das gesamte Grundstück für den eigenen Bedarf zu nutzen, um darauf ein weiteres Haus zu errichten. Für den Bau eines neuen Hauses ist eine zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben, was zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten für das zukünftige Bauvorhaben eröffnet. Die bestehenden Garagen können abgerissen werden, um Platz für das neue H