Die ehemalige Scheune wurde 1991 komplett zum Wohnhaus/Praxisgebäude umgebaut. Die Giebelseite wurde mit einem Blendfachwerk versehen. Der Dachstuhl und die Ziegel wurden von der alten Scheune übernommen. Die Dachlattung wurde beim Umbau erneuert. Der Keller (Teilunterkellert) wurde bei dem Hochwasser 2021 komplett saniert. Seit 1991 wird die Immobilie als Physiopraxis genutzt und ist noch bis 31.12.2023 aktiv. Das Gebäude kann weiter als Gewerbe genutz werden oder zum Wohnhaus umgewidmet werden. Aufgrund der vorhandenen Wasser und Abwasserinstallationen ist ein Umbau zum Wohnhaus problemlos machbar. Das Erdgeschoss wird über eine Fußbodenheizung beheizt, das Obergeschoss über Heizkörper. Zum Gebäude gehört noch ein alter Anbau mit einem kleinen Innenhof. Öffentliche Parkplätze sind direkt am Gebäude reichlich vorhanden.
EG: Empfang mehrere Behandlungsräume/Behandlungskabinen Sanitärräume (WC m. Waschbecken, Raum mit Dusche) OG: 3 Behandlungsräume WC m. Waschbecken Gymnastikraum KG: Waschküche Heizungsraum Öltankraum
Die Marktgemeinde Emskirchen – ca. 6.000 Einwohner – im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim liegt sehr verkehrsgünstig direkt an der B8. Somit erreicht man die Metropolregion Nürnberg/Fürth/Erlangen in max. 30 Min. mit dem Auto. Der örtliche Bahnhof liegt an der Bahnstrecke Nürnberg-Würzburg und ist somit für Pendler perfekt. Neben 3 Kindergärten gibt es in Emskirchen noch eine Grund- und eine Mittelschule. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, zwei Apotheken und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich direkt im Ort. Mehr Informationen finden sie auch auf der Homepage der Gemeinde www.emskirchen.de
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor. Dieser ist gültig bis 28.11.2033. Endenergieverbrauch beträgt kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1991. Bei Erwerb verpflichtet sich der Käufer an RE/MAX Solutions, Christine Vogel, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach notariellem Vertragsabschluss zu leisten. Durch Ihre weitere Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklerprovision. Ferner beruhen diese Objektdaten auf Angaben des Verkäufers, für die wir keine Gewähr übernehmen. HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ (GWG) Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem GWG gemäß §2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen. d.h. Ausweispapiere zu kopieren od. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immo.infranken.de, Objekt CV10-1864 - vielen Dank!