Wie steht es mit dem Mietrecht beim Grillen?

Das Grillwetter rückt an und man möchte am liebsten sofort loslegen – doch darf man das eigentlich? Wir klären Sie über Rechte und Pflichten auf.

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Frisch gegrillte Würstchen verströmen ihren herrlichen Duft, dazu ein kühles Bierchen und knusprige Semmeln – perfekt ist der Grillabend. Ob Ihre Nachbarn diesen als ebenso perfekt ansehen, ist eine andere Frage. Bei ihnen kommt vielleicht nur dicker Rauch und der Gestank verbrannten Fettes an – ist das ein Grund zur Beschwerde? Dürfen sie gar ein Verbot beim Vermieter erwirken?

Wir haben uns ins Mietrecht eingelesen und alle Fakten hier für Sie zusammengetragen.

Grundsätzlich kein Verbot

Laut dem Deutschen Mieterbund ist das Grillen auf Balkon, Terrasse und im Garten grundsätzlich kein Problem. So lange im Mietvertrag nichts Entsprechendes vermerkt ist und kein Nachbar Beschwerde einreicht, kann ohne Bedenken gegrillt werden. Selbstverständlich ist dabei auf Feuergefahr, Geruchs- und Lärmbelästigung zu achten: ein friedvolles Miteinander baut auf gegenseitige Rücksichtnahme. Sie wollen schließlich auch nicht gerne den Rauch Ihres Nachbarn im Schlafzimmer haben.

Verbotsfälle

Der Vermieter kann den Grillspaß jedoch von vorneherein gänzlich verhindern, da er das Recht hat, das Grillen verbindlich zu untersagen. Dieses Verbot muss im Mietvertrag festgehalten werden und ist mit Unterschrift des Mieters Pflicht für diesen. Eine Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur Abmahnung des Mieters und bei wiederholtem Verstoß zur Kündigung des Mietverhältnisses. Diese Klausel im Mietvertrag findet sich vor allem bei Mietshäusern mit mehreren Parteien. Oftmals wird hier das Grillen mit Holzkohlegrills auf dem Balkon untersagt, um einer möglichen Belästigung der Nachbarn und der akuten Brandgefahr beim Grillen vorzubeugen.

Lösungsansätze

Eine raucharme Alternative zum Holzkohlegrill sind Gas- und Elektrogrills. Diese erzeugen ein ganz ähnliches Grillgut wie Holzkohlegrills, produzieren dabei aber wesentlich weniger Qualm. So minimieren Sie die Rauchbelästigung der Nachbarn.

Es gibt zahlreiche Gerichtsbeschlüsse zum Thema Grillen die je nach Bundesland und spezifischem Fall variieren. Manche legen eine gewisse Anzahl der Grillabende pro Jahr fest, andere legen den Zeitraum fest, in dem gegrillt werden darf. Ist kein ausdrückliches Grillverbot im Mietvertrag vorgesehen, ist es meist am besten, wenn man sich direkt mit den von Rauch und Lärm betroffenen Nachbarn auseinandersetzt. So kann am einfachsten eine Einigung erwirkt werden. Und wenn sie Ihre Nachbarn dann noch auf ein Würstchen einladen, dürfte das Grillen zukünftig wenig Probleme verursachen.

Fazit: Gehen Sie auf Nummer sicher

Obwohl es kein offizielles Grillverbot gibt, ist es ratsam im Voraus mit Nachbarn und betroffenen Leuten zu reden und alles abzuklären. So können Sie unangenehme Situation und Beschwerden vermeiden.

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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern liefert grundlegende Informationen zum betreffenden Thema.