Was darf der Vermieter fragen?

Selbstauskünfte sind mittlerweile an der Tagesordnung, ohne peinliche Fragen bekommt niemand mehr eine Wohnung. Doch es gibt Grenzen, die jeder Vermieter einhalten muss. Wir verraten sie dir. 

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Quelle: Shutterstock / Alexander Raths

Fragen nach Einkommen, Familienstand und der gewünschten Mietdauer kennt jeder. Heutzutage ist es sogar Regel, dass man, bevor man den Vermieter überhaupt persönlich trifft, eine Selbstauskunft ausfüllt und zum Besichtigungstermin mitbringt. Ein gewisses Interesse seitens des Vermieters kann sicherlich jeder nachvollziehen, vor allem, wenn es um die Zahlkraft der potenziellen Mieter geht. Doch wenn die Fragen zu persönlich werden, habst du als Mieter das Recht, die Notbremse zu ziehen. Wir klären dich über Rechte und Pflichten von Mietern in Sachen Selbstauskunft auf. 

Obligatorische Angaben

Zur Absicherung des eigenen Interesses darf der Vermieter sich bei dir darüber informieren, ob du über ein geregeltes Einkommen verfügst. Er darf nach der Höhe des Gehaltes, nach dem Beruf und der Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses fragen. Diese Informationen helfen dem Vermieter abzuschätzen, ob der Bewerber sich die Miete längerfristig leisten kann.

Des Weiteren musst du dem Vermieter die genaue Personenanzahl mitteilen, die in die Wohnung einziehen soll. Auch über eventuelle Pläne, eine Wohngemeinschaft zu gründen, solltest du mit dem Vermieter sprechen. Dieser muss sein Einverständnis geben und den Mietvertrag dementsprechend anpassen. Während du dem Vermieter keine Schufa-Auskunft erteilen müssen, darf er dennoch nach einer potenziellen Verbraucherinsolvenz oder einem Antrag auf Restschuldenbefreiung fragen. Auch diese Frage soll gewährleisten, dass du dir die Miete auch wirklich leisten kannst. 

Hier darfst du „lügen“

Du liest hier tatsächlich "Lügen", da dir als Mieter ein sogenanntes "Recht auf Lüge" zusteht, wenn der Vermieter unzulässige Fragen stellt. Dieses Recht bedeutet im Prinzip nur, dass du für unkorrekte Angaben nicht belangt werden kannst. Wenn der Vermieter dir also Fragen stellt, die ihm eigentlich nicht zustehen, dann hast du die Wahl ihn mit seinem Verstoß zu konfrontieren oder ihm das zu erzählen, was er gerne hören würde. In diesen Bereich fallen vor allem Fragen zu deinem Privatleben. Du musst den Vermieter nicht darüber informieren, ob du rauchst oder ob du oft Besuch bekommst. Auch Fragen zu einer geplanten Schwangerschaft sind unzulässig. Ebenso darf der Vermieter dich nicht nach deinen politischen Ansichten, deiner Religion oder einer eventuellen Parteizugehörigkeit fragen. Gewohnheiten wie das Hören lauter Musik, das Kochen oder das Stepptanzen gehen den Vermieter ebenfalls nichts an. Solange du dich später in der Ausübung deiner Hobbys an die Hausordnung hältst, kann der Vermieter dich darin nicht einschränken. Rechtskonflikte musst du auch nicht angeben. Fragen nach Gefängnisaufenthalten etc. darfst du also getrost ignorieren. Viele Vermieter verlangen momentan eine Vormieterbescheinigung und eine Kopie des Personalausweises. Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes ist es dir überlassen, ob du dem Vermieter diese Daten überlässt.

Fazit: Habe keine Angst

Habe keine Angst davor eine Frage deines potenziellen Vermieters nicht zu beantworten. Über die Standardfragen nach einem geregelten Einkommen und Personenanzahl hinaus, hat der Vermieter nicht das Recht dich auszufragen. Du kennst nun dein Recht, traue dich, sie auszunutzen. 

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