Verreist du länger und möchtest deine Wohnung nicht aufgeben? Untermiete ist die Lösung. Auch wenn du dir deine Wohnung vorübergehend aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht leisten kannst, lohnt es sich, einen Untermieter zu finden. Wir verraten dir alles, was du zum Thema Untermiete wissen solltest.
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Für die Entscheidung, ein Zimmer oder die ganze Wohnung unter zu vermieten, gibt es diverse Gründe. Wer beruflich für eine Zeit ins Ausland geht, ist froh, wenn er nach dem Auslandsaufenthalt nicht erst eine neue Wohnung suchen möchte. Wer eine berufliche Veränderung anstrebt, die finanzielle Einschränkungen mit sich zieht, überlegt vielleicht, zeitweise auf ein Zimmer zu verzichten und dieses zu vermieten. Und auch im Alter kann es sein, dass man einen Teil seiner Wohnung nicht mehr benötigt, sei es aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen. Untermiete ist für all diese und viele weitere Fälle eine tolle Möglichkeit. Wir klären die rechtlichen Grundlagen und worauf du sonst noch achten solltest.
Diese gesetzlichen Regelungen gibt es
Bei der gesetzlichen Regelung von Untermiete muss zwischen der Vermietung eines Teils der Wohnung und der der ganzen Wohnung unterschieden werden. Im ersten Fall hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, wenn er berechtigte Gründe dafür hat. Zu diesen Gründen zählen unter anderem finanzielle und gesundheitliche Aspekte oder die Tatsache, dass sich die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen durch Trennung oder einen Todesfall verringert hat. Bei der Untermiete der ganzen Wohnung ist der Mieter auf das Einverständnis des Vermieters angewiesen. Lehnt dieser ab, hat der Mieter keine Chance auf Untermiete und kann diese auch nicht gerichtlich durchsetzen.
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, Informationen über den potenziellen Untermieter einzuholen. Hier geht es vor allem darum festzustellen, ob die Person zahlungskräftig und zumutbar ist. Außerdem darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen. In der Regel sind das zwischen 20€ und 50€. Diese können auf den Untermieter abgewälzt werden.
Beachten Sie diese generellen Regelungen
Setze unbedingt einen Untermietvertrag auf und kläre darin wichtige Punkte, wie die Dauer des Mietverhältnisses, die Gegenstände und Räume, die vom Untermieter genutzt werden dürfen und die Haftung im Schadensfall. Grundsätzlich bist du als Hauptmieter für den Untermieter zuständig. Das heißt, dass du im Falle eines Schadens oder bei Nichtbeachtung der Hausordnung durch den Untermieter zur Verantwortung gezogen wirst und die Konsequenzen dafür tragen musst. Außerdem ist zu Überlegen, ob bei Vermietung der ganzen Wohnung auf Zeit eine Kaution vereinbart wird, die für eventuelle Reparaturen oder den Ersatz beschädigter Gegenstände hergenommen werden kann.
Gibt es eine Hausordnung in deiner Wohneinheit, musst du den Untermieter von dieser unterrichten. Auch wenn in gewissen Zeitabständen das Treppenhaus gesäubert oder Schnee geschippt werden muss, solltest du dem Untermieter davon erzählen. Schließlich muss er diese Aufgaben erfüllen, wenn du nicht da bist.
Vermeiden Sie diese No-Gos!
Unterscheide unbedingt zwischen Untervermietung und Vermietung an Touristen. Selbst wenn du ein generelles Recht zur Untervermietung von deinem Vermieter erhalten hast, berechtigt dich das nicht, die Wohnung tageweise an Urlauber zu vermieten. Das ist eine der Hausgemeinschaft nicht zuträgliche Situation, die der separaten Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls der Eigentümergemeinschaft bedarf.
Vermeide es weiterhin, die Wohnung ohne Erlaubnis deines Vermieter oder gegen seinen Willen unter zu vermieten. Dieses Verhalten kann eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage mit fristloser Kündigung zur Folge haben.
Fazit: Achten auf die Vorschriften!
Untermiete ist eine super Möglichkeit deinen Wohnraum zu nutzen. Egal, ob du eine Zeit nicht daheim bsit oder ob du ein paar Zimmer frei haben, sie ermöglicht es dir etwas extra Geld zu verdienen. Solange du die gesetzlichen Regelungen beachtest und die Situation mit deinem Vermieter abklärst, steht dem Ganzen auch nichts mehr im Weg!
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