Sozialwohnungen – Wer hat Anspruch darauf?

Die Mieten werden immer höher und immer mehr Menschen geraten in Schwierigkeiten mit den Mietzahlungen. Wenn jemand nicht genug Einkommen hat, um normale Wohnungsmieten zu bezahlen, kommen Sozialwohnungen ins Spiel. Doch hast du Anspruch auf Sozialwohnungen und wenn ja, wie hoch wäre deine staatliche Förderung? Das und mehr erfährst du hier! 

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Was versteht man unter einer Sozialwohnung? 

Bei Sozialwohnungen handelt es sich um staatlich subventionierte Wohnungen für Menschen mit unterdurchschnittlichen Einkommen, die sich keine andere Wohnung leisten können. In der Regel bekommt der Vermieter einer solchen Wohnung staatliche Förderungen dafür, dass er oder sie die Miete deutlich senkt. 

  • Wichtig für Vermieter: Vermieter dürfen die Miete nicht willkürlich ansetzen. Sie sind verpflichtet durch sie keinen Gewinn zu machen, sondern lediglich ihre Kosten zu decken. Diese sogenannte “Kostenmiete” wird vom Bezirk berechnet und gilt einzuhalten.  

  • Wichtig für Mieter: Die Miete einer Sozialwohnung ist preisgebunden. Das bedeutet, dass du als Mieter vor plötzlichen Mieterhöhungen geschützt bist. 

Habe ich Anspruch auf eine Sozialwohnung?  

Wer hat nun Anspruch auf eine Sozialwohnung? Damit du dich auf eine Sozialwohnung bewerben können, benötigst du einen Wohnberechtigungsschein. Natürlich bekommt nicht jeder Mensch den Schein und es gibt einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst:  

  • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. 

  • Du musst entweder einen festen Wohnsitz in Deutschland oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigen, die mindestens für ein Jahr hält, haben.  

  • Dein gesamtes Haushaltseinkommen darf nicht über der Einkommensgrenze liegen. 

Der Antrag auf eine Sozialwohnung am Beispiel Nürnberg

Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat ihre eigenen Regelungen und Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen, die du in der Regel auf den jeweiligen Webseiten findest. Zum besseren Verständnis wollen wir die verschiedenen Voraussetzungen und Grenzen an einem Beispiel durchgehen:  

In Nürnberg unterscheiden wir zwischen einem Vormerkbescheid und einem Wohnberechtigungsschein. Der Vormerkbescheid ist für besonders einkommensschwache Haushalte vorgesehen und wird ausgestellt, wenn du unterhalb der WBS (Wohnberechtigungsschein) Einkommensgrenze liegst. Er wird auch Förderweg 1 genannt. Mit einem solchen Bescheid beantragst du eine staatlich geförderte Wohnung. 

Ein Wohnberechtigungsschein wird dir in Nürnberg dann ausgeschrieben, wenn du über der WBS Einkommensgrenze in Bayern liegst. Hier wird wieder differenziert:  

  • 30% über der Einkommensgrenze (2. Förderweg) – Wenn du bis zu 30% über der festgelegten Einkommensgrenze liegst, wird dir ein einkommensorientierter Wohnberechtigungsbeschein der Stufe 2 oder höher ausgestellt.  

  • 60% über der Einkommensgrenze (3. Förderweg) – Wenn du mit deinem Einkommen irgendwo zwischen 30% und 60% über der Grenze liegen, erhältst einen einkommensorientierten Wohnberechtigungsbescheid der Stufe 3.  

Wichtig: Bei beiden Wohnberechtigungsbescheiden bist du selbst dafür verantwortlich dich auf eine WBS Wohnung zu bewerben.  

Was bedeutet das konkret? 

Das klingt alles ziemlich abstrakt, was genau bedeutet das für dich und dein Einkommen? Welchen Förderweg du erhalten können, hängt nicht nur von deinem Einkommen ab, sondern auch von deinem Haushalt. Wie viele Personen im Haushalt wohnen und ob du Kinder hast, fließt alles mit in Entscheidung ein. Hier eine kleine Übersicht zum besseren Verständnis:  

*Quelle: www.wbs-rechner.de/wohnberechtigungsschein-nuernberg#Einkommensgrenze  

Dringlichkeitsstufen  

Ein weiterer Aspekt des Wohnberechtigungsschein, den wir bisher noch nicht erwähnt haben, sind die Dringlichkeitsstufen. Aktuell ist es so, dass es nicht genug Sozialwohnung für den Bedarf gibt. Dementsprechend teilen die Behörden Bewerber in verschiedene Dringlichkeitsstufen ein.  

Wenn du beispielsweise schwanger, alleinerziehend oder unterhaltsberechtig bist, wird dir einer höheren Dringlichkeitsstufe zugeordnet. Ebenso werden Rentner, chronisch kranke oder schwerbehinderte Menschen besonders dringlich eingestuft und bekommen in der Regel auch schnell eine Wohnung zugeteilt. Auch wenn du unverhofft plötzlich aus deiner alten Wohnung ausziehen musstest, kannst du damit rechnen einer höheren Dringlichkeitsstufe anzugehören.  

Fazit: Rechne einmal nach! 

Laut der Webseite des WBS-Rechners haben allein in Nürnberg rund 50% der Haushalt Anspruch auf staatliche Zuschüsse zu ihrer Miete. Falls du monatlich Probleme mit deinen Mietzahlungen haben, lohnt es sich allemal dein Einkommen einmal durchzurechnen und mit den Einkommensgrenzen des WBS zu vergleichen.

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