Wohn-Nutzfläche: Gastronomie: Keller: ca. 73,00 m³ EG ca. 85,85 m² gesamt: ca. 266,30 m² 1. OG ca. 107,45 m² Wohnen: 2. OG ca. 86,34 m² DG ca. 47,38 m² gesamt: ca. 133,72 m² Grundstücksgrößen : Flur-Nr. 175 ca. 30 m² Flur-Nr. 176 ca. 41 m² Flur-Nr. 176/2 ca. 41 m² gesamt: ca. 142 m² Flur-Nr. 177 ca. 30 m² Sitzplätze Gastronomie: - EG „Refugium“ 20 - 1. OG „Burgsaal“ 60 gesamt: ca. 124 Sitzplätze - 1. OG Nebenzimmer „Kemenate“ 16 - Außenbereich vor dem Eingang 18
• Denkmalschutz • erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig) • Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig) • 4 Tonnengewölbekeller (3 sep. Eingänge) • Lt. FNP ist das Grundstück als Dorfgebiet ausgewiesen
Hüttenheim ist ein Ortsteil des Marktes Willanzheim und liegt im unterfränkischen Landkreis Kitzingen. Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Hüttenheim bzw. dem nahegelegenen Willanzheim und Nenzenheim getätigt werden. Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Iphofen ca. 9km, nach Kitzingen ca. 16 km und nach Würzburg ca. 33 km. Nähere Informationen unter: www.willanzheim.de Ferienregion Der historische Weinort Hüttenheim bietet eine Vielfalt an kulturellen Sehenswürdigkeiten wie z.B.: die imposante Kirchenburganlage, die stilreine kath. Kirche St. Johannes Baptista und die ehemaligen Amtshöfe der zahlreichen Herrschaften. Um Hüttenheim gibt es ein dichtes Wegenetz und ausgewiesene Wander- und Radwege durch die Weinberge und die abwechslungsreiche Kulturlandschaft. Quelle: https://willanzheim.de/tourismus/weinort-huettenheim/ortsbeschreibung
1. Burggasthaus Das sehr gut laufende „Burggasthaus“ ist aktuell noch im vollen Betrieb und besticht durch seine extravagante Lage und sehr geschmackvolle und hochwertige Ausstattung. Das Objekt wurde in den Jahren 1996 bis 2004 sehr aufwendig und nach den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) saniert und spiegelt den ursprünglichen Charakter der „ehemaligen Burg“ wieder. Eine Übernahme im laufenden Betrieb ist problemlos möglich. Der Übergabezeitpunkt kann flexibel gestaltet werden. Die Geschäftsbilanzen sind nach einer Besichtigung über unser Büro erhältlich. 2. Umnutzung Das „Burggasthaus“ und die dazugehörigen Räumlichkeiten können auch umgenutzt werden. Hier sind verschiedene Nutzungsmodell wie z. B. – privates Wohnen – Mietwohnungen – ETW – Ferienwohnungen – etc. – vorstellbar (Baurechtliche Hinweise beachten!).
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