Untermiete: Das müssen Sie beachten

Sie verreisen länger, wollen Ihre Wohnung aber nicht aufgeben? Untermiete ist die Lösung. Auch, wenn Sie sich Ihre Wohnung aufgrund eines finanziellen Engpasses zeitweise nicht leisten können, lohnt es sich einen Untermieter zu finden. Wir verraten Ihnen alles, was Sie zum Thema Untermiete wissen sollten.

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Für die Entscheidung, ein Zimmer oder die ganze Wohnung unter zu vermieten, gibt es diverse Gründe. Wer beruflich für eine Zeit ins Ausland geht, ist froh, wenn er nach dem Auslandsaufenthalt nicht erst eine neue Wohnung suchen möchte. Wer eine berufliche Veränderung anstrebt, die finanzielle Einschränkungen mit sich zieht, überlegt vielleicht, zeitweise auf ein Zimmer zu verzichten und dieses zu vermieten. Und auch im Alter kann es sein, dass man einen Teil seiner Wohnung nicht mehr benötigt, sei es aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen. Untermiete ist für all diese und viele weitere Fälle eine tolle Möglichkeit. Wir klären die rechtlichen Grundlagen und worauf Sie sonst noch achten sollten.

Diese gesetzlichen Regelungen gibt es

Bei der gesetzlichen Regelung von Untermiete muss zwischen der Vermietung eines Teils der Wohnung und der der ganzen Wohnung unterschieden werden. Im ersten Fall hat der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, wenn er berechtigte Gründe dafür hat. Zu diesen Gründen zählen unter anderem finanzielle und gesundheitliche Aspekte oder die Tatsache, dass sich die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen durch Trennung oder einen Todesfall verringert hat. Bei der Untermiete der ganzen Wohnung ist der Mieter auf das Einverständnis des Vermieters angewiesen. Lehnt dieser ab, hat der Mieter keine Chance auf Untermiete und kann diese auch nicht gerichtlich durchsetzen.

Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, Informationen über den potenziellen Untermieter einzuholen. Hier geht es vor allem darum festzustellen, ob die Person zahlungskräftig und zumutbar ist. Außerdem darf der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen. In der Regel sind das zwischen 20€ und 50€. Diese können auf den Untermieter abgewälzt werden.

Beachten Sie diese generellen Regelungen

Setzen Sie unbedingt einen Untermietvertrag auf und klären Sie darin wichtige Punkte, wie die Dauer des Mietverhältnisses, die Gegenstände und Räume, die vom Untermieter genutzt werden dürfen und die Haftung im Schadensfall. Grundsätzlich sind Sie als Hauptmieter für den Untermieter zuständig. Das heißt, dass Sie im Falle eines Schadens oder bei Nichtbeachtung der Hausordnung durch den Untermieter zur Verantwortung gezogen werden und die Konsequenzen dafür tragen müssen. Außerdem ist zu Überlegen, ob bei Vermietung der ganzen Wohnung auf Zeit eine Kaution vereinbart wird, die für eventuelle Reparaturen oder den Ersatz beschädigter Gegenstände hergenommen werden kann.

Gibt es eine Hausordnung in Ihrer Wohneinheit, müssen Sie den Untermieter von dieser unterrichten. Auch wenn in gewissen Zeitabständen das Treppenhaus gesäubert oder Schnee geschippt werden muss, sollten Sie dem Untermieter davon erzählen. Schließlich muss er diese Aufgaben erfüllen, wenn Sie nicht da sind.

Vermeiden Sie diese No-Gos!

Unterscheiden Sie unbedingt zwischen Untervermietung und Vermietung an Touristen. Selbst wenn Sie ein generelles Recht zur Untervermietung von Ihrem Vermieter erhalten haben, berechtigt Sie das nicht, die Wohnung tageweise an Urlauber zu vermieten. Das ist eine der Hausgemeinschaft nicht zuträgliche Situation, die der separaten Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls der Eigentümergemeinschaft bedarf.

Vermeiden Sie es weiterhin, die Wohnung ohne Erlaubnis Ihres Vermieter oder gegen seinen Willen unter zu vermieten. Dieses Verhalten kann eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Unterlassungsklage mit fristloser Kündigung zur Folge haben.

Fazit: Achten Sie auf die Vorschriften!

Untermiete ist eine super Möglichkeit Ihren Wohnraum zu nutzen. Egal, ob Sie eine Zeit nicht daheim sind oder ob Sie ein paar Zimmer frei haben, sie ermöglicht es Ihnen etwas extra Geld zu verdienen. Solange Sie die gesetzlichen Regelungen beachten und die Situation mit Ihrem Vermieter abklären, steht dem Ganzen auch nichts mehr im Weg!

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